§1 Der verbotene Wald darf von Schülern nicht betreten werden.
§2 In den Schulgängen darf nicht gezaubert werden.
§3 Nach 21 Uhr dürfen Schüler ihre Häuser nicht mehr verlassen.
§4 Niemand darf einen der magischen Gegenstände, die auf der von Hausmeister Filch erstellten Liste aufgeführt sind, im Schulgebäude oder -gelände bei sich haben.
§5 Hogwarts-Schülerinnen und -Schüler der 1. und 2. Klassen dürfen keine Ausflüge außerhalb des Schulgeländes unternehmen.
§6 Ab Beginn der 3. Klasse dürfen Schülerinnen und Schüler an den von der Schule eingeräumten Hogsmeade-Wochenenden Ausflüge in das nahegelegene Dorf unternehmen, wenn sie die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten bzw. Vormunds vorlegen können (ein entsprechendes Genehmigungsformular wird den künftigen Drittklässlern bei Ferienbeginn nach Abschluss der 2. Klasse mit nach Hause gegeben).
§7 Auf den Gängen darf nicht gerannt werden.
§8 Fliegen ist Nur auf dem Quidditchfeld erlaubt.
§9 Die verbotene Abteilung in der Bibliothek, darf Nur mit Erlaubnis eines Lehrpersonals betreten werden.